Eingangsrechnungsverarbeitung
Auf einen Blick: Eingangsrechnungsverarbeitung
Der Begriff Eingangsrechnungsverarbeitung bezeichnet den Prozess des Umgangs mit eingehenden Rechnungen. Dieser umfasst den Erhalt, die Erfassung und die Digitalisierung von Rechnungen, die Extraktion von Rechnungsdaten, die Rechnungsprüfung sowie die Zahlung des Rechnungsbetrages.
Seit der Einführung und Aktualisierung der Richtlinie 2014/55/EU digitalisieren und automatisieren immer mehr Unternehmen diesen Prozess. Das sorgt für erhebliche Kosten- und Zeitersparnisse.
Ab 2025 wird die sogenannte E-Rechnungspflicht in
Deutschland eingeführt. Diese verpflichtet Unternehmen, bei der
Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber und zum Teil auch im B2B-Bereich E-Rechnungen
auszustellen und zu empfangen. Diese Entwicklung erfordert es, den Prozess der
Eingangsrechnungsverarbeitung auch auf das Erstellen und Verarbeiten von E-Rechnungen
auszulegen.
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