1. Allgemeines
1.1 Die „DMSFACTORY Gesellschaft für integrierte Dokumenten-Management-Systeme mbH“, im folgenden DMSFACTORY genannt, erbringt Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Planung, Auswahl, Erstellung und Einführung von Lösungen in der Informationstechnologie und vertreibt Hardware und Software, insbesondere integrierte Systemlösungen für die Informationstechnologie.
1.2 Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, im folgenden AGB genannt, gelten ab dem 01.10.2022. Die vorhergehenden AGB der DMSFACTORY verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit.
1.3 Die diesen AGB vorhergehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten für Verträge, die vor dem 01.10.2022 abgeschlossen wurden, weiterhin Gültigkeit, es sei denn es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis. In diesen Fällen gelten die AGB ab dem 01.10.2022.
1.4 Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der DMSFACTORY sind bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend.
2.2 Verträge zwischen der DMSFACTORY und dem Kunden kommen ausschließlich nach entsprechendem schriftlichem Angebot der DMSFACTORY, der nachfolgenden schriftlichen Beauftragung durch den Kunden und der schriftlichen Annahme der Beauftragung durch die DMSFACTORY zustande. Bei Online-Bestellungen erfolgt der Vertragsschluss durch die Zusendung der entsprechenden Auftragsbestätigung oder Rechnung durch die DMSFACTORY.
2.3 Das durch die DMSFACTORY erstellte schriftliche Angebot beschreibt die Lieferungen und Leistungen der DMSFACTORY als Liefergegenstand. Nach schriftlicher Annahme der Beauftragung durch die DMSFACTORY und dem Zustandekommen des Vertrages kann der Liefergegenstand nur durch schriftliche Änderungen zum Vertrag, den Change Request, geändert werden.
2.4 Die Installation, Anpassung und die Einweisung in Soft- und Hardware, sowie die Inbetriebnahme im Rahmen des Liefergegenstandes schuldet die DMSFACTORY nur, wenn dies im Angebot und Vertrag ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
2.5 Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden grundsätzlich nicht getroffen und haben keine Gültigkeit.
3. Lieferung von Standardsoftware
3.1 Für die entsprechend des Vertrages zwischen der DMSFACTORY und dem Kunden im Liefergegenstand enthaltene eigene Standardsoftware und Standardsoftware anderer Hersteller wird dem Kunden entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Herstellers ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und entsprechend der Anzahl der erworbenen Lizenzen einmaliges Nutzungsrecht gewährt.
3.2 Einmaliges Nutzungsrecht im vorstehenden Sinne bedeutet, dass der Erwerb der Standardsoftware nur zur Installation und zum Betrieb der Standardsoftware auf genau der Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze oder Server berechtigt, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht. Das einmalige Nutzungsrecht umfasst auch den Betrieb und die Installation der Standardsoftware innerhalb eines Netzwerkes, solange die Standardsoftware dort nur einmal installiert wird und der Zugriff hierauf nur von der Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht, möglich ist. Gleiches gilt für virtualisierte Arbeitsplätze und Server.
3.3 Für Standardsoftware anderer Hersteller können andere Lizenzbedingungen gelten. Keinesfalls gewährt die DMSFACTORY für die Standardsoftware eines anderen Herstellers weitergehende Lizenzbedingungen als der andere Hersteller. Der Kunde muss sich über abweichende Lizenzbedingungen der Hersteller eigenverantwortlich informieren.
3.4 Die Lieferung der Standardsoftware erfolgt in elektronischer Form auf handelsüblichen Datenträgern, als Anhang einer E-Mail oder als Mitteilung eines Links zum Download der Software. Eine Auslieferung der Sourcecodes der Standardsoftware findet nicht statt.
3.5 Der Leistungsumfang der Standardsoftware ist in der zur Standardsoftware gehörenden Dokumentation festgelegt. Die Lieferung der Dokumentation zur Standardsoftware erfolgt in Papierform oder in elektronischer Form auf handelsüblichen Datenträgern, als Anhang einer E-Mail oder als Mitteilung eines Links zum Download der Dokumentation, spätestens mit Lieferung des Liefergegenstandes.
3.6 Als handelsübliche Datenträger gelten CD-ROM, DVD oder Blu-ray.
4. Anpassungen von Standardsoftware und Entwicklung von Individualsoftware
4.1 Die Angaben des Kunden bilden die Grundlage für die entsprechend des Vertrages zwischen der DMSFACTORY und dem Kunden im Liefergegenstand enthaltene Anpassung von Standardsoftware und die Entwicklung von Individualsoftware. Aus den Angaben des Kunden wird durch die DMSFACTORY mindestens ein Datenmodell, üblicherweise ein Feinkonzept in Schriftform erstellt, das vom Kunden schriftlich abzunehmen ist. Das abgenommene Datenmodell oder das abgenommene Feinkonzept ist die verbindliche Grundlage für die Anpassung von Standardsoftware und die Entwicklung von Individualsoftware durch die DMSFACTORY.
4.2 Mit dem Vertrag erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Anpassungen der Standardsoftware und an der entwickelten Individualsoftware. Das Eigentum und Urheberrecht an dem für den Kunden erstellten Datenmodell oder dem Feinkonzept, allen sonstigen im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellten Unterlagen, den Anpassungen der Standardsoftware und der entwickelten Individualsoftware verbleiben bei der DMSFACTORY.
4.3 Die Lieferung der angepassten Standardsoftware und der entwickelten Individualsoftware erfolgt in elektronischer Form auf handelsüblichen Datenträgern, als Anhang einer E-Mail oder als Mitteilung eines Links zum Download der Software. Eine Auslieferung der Sourcecodes der Anpassungen der Standardsoftware und der erstellten Individualsoftware findet nicht statt.
4.4 Der Leistungsumfang der angepassten Standardsoftware und der entwickelten Individualsoftware ist im Datenmodell oder im Feinkonzept sowie in der erstellten Dokumentation festgelegt. Die Lieferung der Dokumentation erfolgt in Papierform oder in elektronischer Form auf handelsüblichen Datenträgern, als Anhang einer E-Mail oder als Mitteilung eines Links zum Download der Dokumentation, spätestens mit Lieferung des Liefergegenstandes.
4.5 Als handelsübliche Datenträger gelten CD-ROM, DVD oder Blu-ray.
5. Bestimmungen für Online-Bestellungen und Lieferhinweise
5.1 Die Angebote der DMSFACTORY Online-Shops richten sich ausschließlich an Kunden, die NICHT Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
5.2 Die Bestellung ist für den Kunden in vollem Umfang bindend.
5.3 Der Vertrag kommt mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung zur Online-Bestellung durch die DMSFACTORY zustande. Mit dieser Auftragsbestätigung oder Rechnung wird die Bestellung des Kunden durch die DMSFACTORY angenommen. Der Kunde darf keine Zahlungen leisten, bevor er die Rechnung zur Online-Bestellung erhalten hat. Die durch die Absendung der Bestellung auf der Seite des Online-Shops ausgelöste Bestätigungs-E-Mail an den Kunden ist keine Auftragsbestätigung.
5.4 Als Bezahlverfahren steht dem Kunden zurzeit nur Vorkasse zur Verfügung.
5.5 Bei Bezahlung per Vorkasse überweist der Kunde den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums auf eines der folgenden Bankkonten:
Commerzbank AG
BLZ: 505 800 05
Kto.: 565 014 800
IBAN: DE79505800050565014800
BIC: DRESDEFF505
oder
Volksbank Dreieich eG
BLZ: 505 922 00
Kto.: 20 20 10
IBAN: DE30505922000000202010
BIC: GENODE51DRE
5.6 Der Kunde muss bei allen Zahlungen im Betreff die Auftragsnummer und seinen Firmennamen angeben. Ohne diese Angaben kann die Zahlung unter Umständen nicht dem Kunden zugeordnet werden.
5.7 Die im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Z. 19%). Sämtliche Preise sind freibleibend, Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
5.8 Sofern es sich bei der Ware um Dokumentenscanner handelt, versteht sich der Angebotspreis inkl. der jeweiligen gesetzlichen VG-Wort-Urheberrechtsabgabe.
5.9 Ausgewiesene Preisnachlässe werden nur im Rahmen zeitlich begrenzter Aktionen gewährt. Um den Anspruch auf Preisnachlass zu wahren, genügt die Absendung der Bestellung innerhalb des angegebenen Geltungszeitraumes der jeweiligen Aktion. Beginn ist 0:00 Uhr MEZ (MESZ) des ersten Geltungstages, Ende ist 24:00 Uhr MEZ (MESZ) des letzten Geltungstages.
5.10 Kosten für Fracht und Transportversicherung innerhalb Deutschlands (Festland) sind in den angegebenen Preisen der Online-Shops enthalten.
5.11 Auslandslieferkosten und Lieferungen auf die Deutschen Inseln werden abweichend berechnet.
5.12 Die Übergabe der Ware erfolgt ebenerdig an der Haustür.
5.13 Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur oder Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich sich mit der DMSFACTORY in Verbindung zu setzen. Damit die DMSFACTORY etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur oder Frachtdienst wahren kann. Verborgene Mängel sind ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte unverzüglich nach Entdecken an die DMSFACTORY zu melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Vorlieferanten gewahrt werden können.
5.14 Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr. Sollte ein Vertrag mit einem Verbraucher wirksam zustande kommen, verjähren dessen Gewährleistungsansprüche nach zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise der DMSFACTORY werden als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer angegeben.
6.2 Der Preis für die Dienstleistungen der DMSFACTORY bei Verrechnung nach Aufwand gilt für die Erbringung der Leistungen an den Werktagen Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr. Für Leistungen an Werktagen Montag bis Freitag zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr und an Samstagen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird das 1,5-fache des Preises, ansonsten das 2‑fache des Preises verrechnet.
6.3 Reisezeiten werden mit der Hälfte des Preises für Dienstleistungen verrechnet.
6.4 Fahrten mit dem PKW berechnen wir mit 0,70 € pro Kilometer für die kürzeste Entfernung.
6.5 Spesen und Reisekosten werden entsprechend Anfall und Nachweis verrechnet.
6.6 Forderungen der DMSFACTORY sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
6.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich. Kunden können ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Forderungen ausüben, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind und die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Gefahrenübergang
7.1 Für die Lieferung des Liefergegenstandes richtet sich der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung und Beschädigung nach den §§ 446, 447 BGB. Die Gefahr bei Lieferung geht mit der Übergabe auf den Kunden oder im Falle der Versendung mit Übergabe an die mit der Versendung beauftragte Person über, auch wenn die Versendung durch die DMSFACTORY erfolgt.
7.2 Gleiches gilt bei Teillieferung aus dem Liefergegenstand, die vertragsgemäß oder verabredungsgemäß auf Wunsch des Kunden oder aufgrund technischer Notwendigkeit vor Fertigstellung der gesamten vertraglichen Leistung dem Kunden übergeben wird.
7.3 Werden der Liefergegenstand oder Teile des Liefergegenstandes auf dem Transportweg beschädigt oder gehen sie dort verloren, wird die DMSFACTORY ihre Forderungen an den Schädiger an den Kunden abtreten. Weitere Ansprüche an die DMSFACTORY bestehen nicht.
7.4 Bei vertraglich vereinbarter Installation des Liefergegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges, der Beschädigung oder Verschlechterung mit Abnahme der Leistung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt über, zu dem die vertragliche Leistung gemäß den Bestimmungen dieser AGB als abgenommen gilt. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand nach Lieferung bis zum Gefahrenübergang ordnungsgemäß zugunsten der DMSFACTORY gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern.
8. Liefertermine
8.1 Liefertermine für den Liefergegenstand werden von der DMSFACTORY grundsätzlich und ausschließlich nur in schriftlicher Form genannt. Aus Angaben von Zeiträumen für die Leistungserbringung oder Teile der Leistungserbringung der DMSFACTORY leiten sich keine Liefertermine für den Liefergegenstand ab.
8.2 Bei von der DMSFACTORY nicht zu vertretender, vollständiger oder teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung des Liefergegenstandes, bei – nicht nur kurzfristigem – Verzug oder Lieferverzögerung der Lieferanten der DMSFACTORY oder in Fällen höherer Gewalt oder bei gleichgestellten Umständen, ist die DMSFACTORY zu Teillieferungen oder wahlweise zum Hinausschieben der Lieferung oder eines Teils der Lieferung des Liefergegenstandes oder zum Vertragsrücktritt berechtigt. Teillieferungen sind nicht zulässig, wenn auf Kundenseite kein Interesse hierfür im Sinne des §§ 281 Abs. 1 S. 2, 323 Abs. V S. 1 BGB besteht.
8.3 Die Lieferverpflichtung des Liefergegenstandes der DMSFACTORY zum vereinbarten Liefertermin steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten der DMSFACTORY.
8.4 Im Falle von der DMSFACTORY zu vertretendem Verzug des Liefertermins des Liefergegenstandes sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist in Folge grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von der DMSFACTORY oder dessen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen entstanden.
9. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung
9.1 Soweit die DMSFACTORY im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen dem Kunden Eigentum am Liefergegenstand zu verschaffen hat, bleibt der Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den vertraglichen Regelungen zum Liefergegenstand das Eigentum der DMSFACTORY. Der Kunde darf über den Liefergegenstand nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Liefergegenstand ordnungsgemäß gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern.
9.2 Eigene Software und Standardsoftware der DMSFACTORY sowie Standardsoftware anderer Hersteller werden bei Auslieferung durch temporäre Lizenzschlüssel mit Ablaufdatum geschützt, um den Eigentumsvorbehalt der DMSFACTORY bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen sicherzustellen. Nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages werden die temporären Lizenzschlüssel kurzfristig gegen Lizenzschlüssel ohne Ablaufdatum ausgetauscht.
9.3 Der Kunde tritt seine Ansprüche aus Wiederverkauf oder Anwendung sowie aus Versicherungsfällen des jeweiligen Liefergegenstandes oder von Teilen des Liefergegenstandes zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche hiermit schon jetzt im Voraus an die DMSFACTORY ab.
9.4 Die DMSFACTORY ist berechtigt, abgetretene Forderungen einzuziehen, versichert jedoch, dies solange nicht zu tun, als der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
9.5 Wird im Eigentum der DMSFACTORY stehende Ware mit anderen Gegenständen fest verbunden und ist diese Verbindung nicht ohne Wertminderung lösbar, so überträgt der Kunde schon jetzt sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand.
9.6 Bei einer mit Vorbehaltsware vorgenommenen Verarbeitung im Sinne des § 950 BGB gilt die DMSFACTORY solange als Verarbeiter, als gegenüber der DMSFACTORY noch Zahlungsverpflichtungen bestehen.
9.7 Übersteigt der Wert der DMSFACTORY gewährten Sicherheiten hiernach die Gesamtforderung der DMSFACTORY aus der Geschäftsverbindung um mehr als 30%, so ist die DMSFACTORY auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
10. Haftung
10.1 Die Haftung der DMSFACTORY ist – außer im Falle der Eigenschaftszusicherung oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Organpersonen, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen von der DMSFACTORY beschränkt.
10.2 Die DMSFACTORY haftet nicht für die Folgen einer Vertragsverletzung oder entgangenen Gewinn, nicht erzielte Einsparungen, durch ihre Lieferungen und Leistungen verursachten Datenverlust, es sei denn, dass der DMSFACTORY Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von der DMSFACTORY erhaltene Software grundsätzlich auf Viren zu prüfen, auch wenn die Software durch die DMSFACTORY auf Viren überprüft wurde. Die DMSFACTORY haftet auf keinen Fall für durch Viren entstandene Schäden oder Folgeschäden.
10.4 Für etwa verbleibende, vorstehend nicht geregelte Fälle, in denen die DMSFACTORY für einfache Fahrlässigkeit einzustehen hat, ist die Haftung auf den Schaden am Liefergegenstand beschränkt und die Geltendmachung von Folgeschäden, insbesondere an anderen Rechtsgütern, ausgeschlossen.
10.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen und –begrenzungen gelten auch für etwaige Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB.
11. Gewährleistung
11.1 Die DMSFACTORY weist ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere Software auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nach aktuellem Stand nicht störungsfrei arbeiten kann, ohne jedoch dass dadurch ihre Gebrauchstauglichkeit oder ihr Wert mehr als unerheblich gemindert werden würde.
11.2 Für bei Gefahrenübergang oder Abnahme des Liefergegenstandes mangelhafte Lieferung oder Leistung, bei der der Wert oder die bestimmungsgemäße Gebrauchstauglichkeit des Liefergegenstandes nicht lediglich unerheblich gemindert ist, oder dem zugesicherte Eigenschaften fehlen, leistet die DMSFACTORY Gewähr.
11.3 Die Gewährleistung auf den Liefergegenstand der DMSFACTORY umfasst den Zeitraum von 12 Monaten nach Gefahrenübergang oder Abnahme, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.4 Die Gewährleistung für den Liefergegenstand beschränkt sich auf die Ablauffähigkeit und bestimmungsgemäße Nutzbarkeit des Liefergegenstandes in der vertragsgemäß vorausgesetzten Softwareumgebung und Hardwarekonfiguration.
11.5 Der Kunde hat den Liefergegenstand nach Gefahrenübergang oder der von der DMSFACTORY schriftlich erklärten Bereitstellung zur Abnahme unverzüglich zu überprüfen. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen oder festgestellte Mängel am Liefergegenstand sind der DMSFACTORY innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Gefahrenübergang oder Bereitstellung zur Abnahme des Liefergegenstandes schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
11.6 Die verpflichtende Abnahmeprozedur für integrierte Systemlösungen als Liefergegenstand wird ausführlich im jeweiligen Feinkonzept beschrieben, das Vertragsbestandteil ist.
11.7 Unterbleibt die ausdrückliche schriftliche Abnahme des Liefergegenstandes durch den Kunden und werden der DMSFACTORY keine Mängel innerhalb des Abnahmezeitraumes durch den Kunden gemeldet, gilt der Liefergegenstand als abgenommen.
11.8 Rechtzeitig angezeigte Mängel werden von der DMSFACTORY nach ihrer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung beseitigt. Im Rahmen einer Ersatzlieferung oder Nachbesserung ausgetauschte Teile werden Eigentum der DMSFACTORY.
11.9 Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung ist der Kunde nach Fristsetzung berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung für den Liefergegenstand zu verlangen.
11.10 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn der Kunde den Anweisungen in den Handbüchern oder der sonstigen zugehörigen Dokumentation des Liefergegenstandes zuwiderhandelt, den Liefergegenstand ohne schriftliche Zustimmung der DMSFACTORY verändert oder den Liefergegenstand an nicht für den Anschluss durch die DMSFACTORY schriftlich zugelassene sonstige Software oder Hardware anschließt.
12. Loyalität und Abwerbungsklausel
12.1 Auftraggeber (ein externer Kunde oder die DMSFACTORY) und Auftragnehmer (die DMSFACTORY oder ein externer Dienstleister/Lieferant) als Vertragsparteien verpflichten sich zur Unterlassung von Abwerbung und Einstellung von Mitarbeitenden der jeweils anderen Vertragspartei.
12.2 Unter Abwerbung versteht sich jedes unmittelbare oder mittelbare Einwirken durch Dritte einer Vertragspartei auf die Mitarbeitenden der anderen Vertragspartei, das zur Folge hat, dass Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis bei der einen Vertragspartei kündigt, um ein Arbeitsverhältnis bei der anderen Vertragspartei einzugehen.
12.3 Unter Einstellung versteht sich das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses von Mitarbeitenden der jeweils anderen Vertragspartei, die während der aktiven Geschäftsbeziehung und weiteren 12 Monaten nach Beendigung der aktiven Geschäftsbeziehung im Arbeitsverhältnis bei der anderen Vertragspartei stehen oder standen.
12.4 Verstößt eine der Vertragsparteien gegen diese Verpflichtungen, verpflichtet sich diese Vertragspartei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehaltes der abgeworbenen Mitarbeitenden an die andere Vertragspartei, mindestens jedoch EURO 50.000, – je Einzelfall. Die Vertragsstrafe wird sofort fällig. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
13. Sonstiges
13.1 Der Kunde darf von der Software ausschließlich zu eigenen Datensicherungszwecken Reproduktionen anfertigen. Die Reproduktionen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Original-Software durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Jede andere Reproduktion der Software, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Datenträger ist dem Kunden nicht gestattet.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, im Vertrag vereinbarte Beratungsleistungen, Anpassungen von Standardsoftware, erstellter Individualsoftware oder aus dem Vertrag zu liefernde Standardsoftware an Dritte weiterzugeben oder Dritten in beliebiger Form zugängig zu machen. Gleiches gilt ebenfalls für jegliche Form von im Rahmen des Vertrages erstellter oder überlassener Unterlagen und Dokumentationen. Bei zulässigem Einsatz der Software an mehreren Arbeitsplätzen kann der Kunde die Überlassung der zum Betrieb erforderlichen Handbücher in entsprechender Anzahl der Arbeitsplätze verlangen. Diesem Verlangen genügt die DMSFACTORY auch, wenn die Berechtigung zur Erstellung einer entsprechenden Anzahl an Vervielfältigungen der erforderlichen Handbücher an dem Kunden ausgesprochen wird.
13.3 Dritte im Sinne von XI. 2. dieser AGB sind alle anderen als im Vertrag genannten Installationsorte, Einsatzorte oder Anwender. Ausgeschlossen ist ebenfalls die teilweise oder gesamte Reproduktion des Liefergegenstandes zum Zwecke der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung durch den Kunden zur Nutzung auf mehreren Computersystemen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 % des Kaufpreises des Liefergegenstandes oder der betroffenen Teile des Liefergegenstandes zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt hiervon unberührt.
13.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der DMSFACTORY.
13.5 Es gilt allein deutsches Recht.
13.6 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Rödermark, den 01.10.2022