Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen laut § 3 Absatz 1 BFSG dazu, die Zugänglichkeit und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zu ermöglichen. Barrierefrei ist der Zugang dann, wenn die Inhalte für „Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.”

Zum aktuellen Zeitpunkt sind wir als Unternehmen von diesem Gesetz noch nicht betroffen, es ist uns allerdings ein großes Anliegen, unseren Onlineauftritt so zu gestalten, dass unsere Inhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich und verständlich sind. 

Aus diesem Grund befindet sich unsere Webseite derzeit in einem fortlaufenden Optimierungsprozess. Wir stellen Schritt für Schritt sicher, dass alle Informationen zu unseren Produkten und Leistungen ohne Hindernisse für alle Besucherinnen und Besucher zugänglich sind.

Dabei achten wir insbesondere auf eine nachvollziehbare Webseitenstruktur, klare Navigationskonzepte, Textalternativen, die intuitive Tastaturbedienung und vieles mehr.

Kontaktieren Sie uns gerne

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Webseite? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt über das Kontaktformular unserer Webseite, telefonisch unter der +49 6074 86546-0 oder per E-Mail an info.dms@dmsfactory.com

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