Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme

Auf einen Blick: GoBS

Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind Teil der Abgabenordnung (AO) und die Vorgänger der GoBD, die diese im Januar 2015 ablöste. Sie stellten zwischen Dezember 1995 und Dezember 2014 die Regeln zur Buchführung mittels Datenverarbeitungssysteme (DV) auf und erweiterten die Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchführung (GoS) von Juli 1978 um den ordnungsgemäßen Umgang mit elektronischen Dokumenten und den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen. Dafür wurde das Interne Kontrollsystem (IKS) und die Verfahrensdokumentation eingeführt.

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