Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Auf einen Blick: GoBD

Die GoBD ist eine Verordnung, die am 14. November 2014 vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht wurde. Seit dem 01. Januar 2020 gilt sie in einer neuen Fassung. Die GoBD beinhalten Vorgaben an die elektronische Verarbeitung steuerrelevanter Daten und dienen der reibungslosen Betriebsprüfung. Sie regeln lediglich die Form und nicht, welche Unterlagen mit welcher Frist aufbewahrt werden müssen.

Mit der Veröffentlichung der GoBD wurden die vorher geltenden Regelungen GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und auch die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitungsgestützter Buchführungssysteme) abgelöst.

Die wichtigsten Grundsätze der GoBD bei der elektronischen Datenerfassung und Aufzeichnung sind die Grundsätze der:

  1. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  2. Wahrheit, Klarheit und fortlaufender Aufzeichnung, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, Ordnung und Unveränderbarkeit.

Siehe auch: Archivierung.

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