Aufbewahrungsfrist

Auf einen Blick: Aufbewahrungsfrist

Die verbindlichen Aufbewahrungsfristen schreiben vor, wie lange bestimmte Unterlagen aufzubewahren sind. Das bedeutet, dass vor Ablauf dieser Zeit die Unterlagen geordnet aufzubewahren sind. In Deutschland werden diese Aufbewahrungsfristen vor allem durch das Steuer- und Handelsrecht festgelegt.

Ebenso gibt es branchen- und auch anwendungsbezogene Aufbewahrungsfristen für Dokumente im Bereich der Pharma-, Bau- und Lebensmittelbranche, wie auch in der öffentlichen Verwaltung, Krankenhäusern, Umweltschutz und weiteren.

Die verbindlichen Fristen dienen dazu, dass bei Bedarf ein Zugriff auf die Dokumente sichergestellt ist, wie zum Beispiel bei Prüfungen durch das Finanzamt.

Einige Beispiele für relevante Fristen:

  • Rechnungen und Rechnungsunterlagen: 10 Jahre
  • Bilanzen: 10 Jahre
  • Bestell- und Auftragsunterlagen: 6 Jahre
  • Bewerbungsunterlagen: maximal 6 Monate (bei einer Absage müssen die Bewerbungsunterlagen spätestens 6 Monate nach der Absage vollständig vernichtet werden)

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