Lizenz
Auf einen Blick: Lizenz
Der Begriff Lizenz lässt sich von dem lateinischen Wort „licentia“ ableiten und bedeutet auf Deutsch unter anderem „Erlaubnis“. Eine Lizenz erlaubt den LizenznehmerInnen, ein Rechtssubjekt zu nutzen. Dem gegenüber steht der Lizenzgeber, der die (gewerblichen) Nutzungsrechte an diesem Rechtssubjekt besitzt. Beide Parteien schließen miteinander einen Lizenzvertrag ab.
Gegenstand eines Lizenzvertrags können zum Beispiel die Einräumung von Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten wie Patenten oder eingetragenen Marken, Sonderrechte wie eine Jagdlizenz, die Verwendung von durch das Urheberrecht geschützten Werken wie Bilder und Musik oder die Nutzung einer Software sein.
Im Bereich der Software-Lizenzen gibt es Miet- und Kauflizenzen, mit denen man das Recht für die Nutzung einer Software erwirbt. Dieses Recht kann zeitlich begrenzt (subscription) oder unbegrenzt (perpetual) sein.
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