Verfahrensdokumentation

Auf einen Blick: Verfahrensdokumentation

Die Verfahrensdokumentation wird in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) definiert. Sie gibt vor, dass Unternehmen und Selbstständige, die steuerpflichtig sind, nachweisen können müssen, dass sie die Anforderungen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllen.

Eine aktuelle Verfahrensdokumentation stellt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess des eingesetzten Datenverarbeitungsverfahrens im Unternehmen dar und beschreibt alle Prozesse und Nebenprozesse im betrieblichen Rechnungswesen.

Wesentliche Bestandteile sind eine allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation, Betriebsdokumentation und ein internes Kontrollsystem (IKS).

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