Datenschutz-Grundverordnung

Auf einen Blick: DSGVO

Die „Datenschutz-Grundverordnung“, kurz auch DSGVO, trat bereits im Jahr 2016 in Kraft und wurde nach einer zweijährigen Übergangsphase im Mai 2018 wirksam. Hierbei handelt es sich um eine Grundverordnung der Europäischen Union, in der alle rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt werden. Also: Welche Rechte haben Betroffene und welche Pflichten die Verantwortlichen.

Dabei steht immer der freie Datenverkehr innerhalb der EU und die transparente Verarbeitung personenbezogener Daten im Vordergrund.

Die zentralen Inhalte der DSGVO sind laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

  1. Einheitliches Datenschutzniveau in der ganzen EU
  2. Pseudonymisierung von Daten
  3. Verschiedene Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen
  4. Privilegierung von Datenverarbeitungen zu Forschungszwecken
  5. Mehr Transparenz und Kontrolle für Betroffene

(Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html)

Wen betrifft sie?

Egal ob Unternehmen, Behörden oder Vereine – alle, die einen Sitz in der Europäischen Union besitzen oder in der EU handeln, müssen sich an diese gesetzlichen Datenschutzrichtlinien halten.

Ergänzende Informationen

DSGVO und ECM

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Die DSGVO im Überblick

In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen Überblick über die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

In vier Schritten zur DSGVO-Einhaltung

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