Zugriffsrechte

Auf einen Blick: Zugriffsrechte

Die Zugriffsrechte beschreiben die Erlaubnis einer Person, einer Personengruppe oder auch einer Software auf Dokumente und Informationen, die nicht allgemein zugänglich sind, zugreifen zu können.

Man kann unterscheiden in

  • Leserecht: nur das Lesen, Ansehen eines Dokumentes oder einer Information ist möglich
  • Lese- und Schreibrecht: die Person/ Personengruppe kann das Dokument oder die Information zusätzlich auch verändern, herunterladen oder ausführen

Mit einer sogenannten Rechteverwaltung lassen sich Zugriffsrechte und -kontrollen mittlerweile mit vielen Softwarelösungen sehr einfach umsetzen. Viele ECM-Lösungen liefern die Rechteverwaltung gleich mit.

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